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Achten Sie bitte stets auf das Kleingedruckte!
Unsere Berufshaftpflicht für Heilpraktiker schließt gemäß den hier zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen pauschal alle beruflichen Tätigkeiten und Behandlungen ein, die der behördlich zugelassene Heilpraktiker gemäß seiner Ausbildung und Fortbildung (auch der späteren Fortbildungen) ausüben darf, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen oder Verbote entgegen stehen.
In diesem Zusammenhang muss nur noch ggf. an den Extra-Einschluss für Faltenunterspritzung und Biolifting gedacht werden, der über einen kleinen Zuschlag mitversichert werden kann. Alle anderen beruflichen Behandlungen und Tätigkeiten die dem Beruf Heilpraktiker eigen sind, werden pauschal - ohne im Antrag und Vertrag separat aufgeführt werden zu müssen, vom Versicherungsschutz umfasst. Beispielsweise die Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur, Hypnose, TCM, Dorn-Preuß-Therapie, Eigenblutbehandlung usw.
Mehr Transparenz/Sicherheit innerhalb der Berufshaftpficht ist nicht mehr möglich, so dass alle eventuellen Unsicherheiten über den Versicherungsumfang - auch im späteren Zeitverlauf aufgrund neu erworbener Qualifikationen und neuer Methoden - der Vergangenheit angehören!
Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker beinhaltet beitragsfrei eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie und sogar eine Hundehalterhaftpflichtversicherung (für bis zu 2 Hunde). Bestehende Verträge können daher gekündigt bzw. aufgehoben werden. Denken Sie bitte an die damit verbundene Beitragsersparnis und Rechtssicherheit.
:: Details zur Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung finden Sie [hier ...] :: Ein Angebot zur Heilpraktiker Berufshaftpflichtversicherung erhalten Sie [hier...]
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