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Lothar J. Riesterer
Versicherungsmakler
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Fax (03222) 37 12 50 6
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Lothar J. Riesterer
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 Berufshaftpflichtversicherung - Besonderheiten

Tabellarische Übersicht - Ihre Vorteile auf einen Blick

Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung (wichtige Punkte)

Versichert sind Personen- und Sachschäden die verursacht werden
-  aus beruflicher Tätigkeit im Inland,
-  aus gelegentlicher beruflicher Tätigkeit im
europäischen Ausland (ohne Praxisbetrieb),
-  aus
Erste-Hilfe-Leistungen im In- und Ausland,
-  aus Dozententätigkeit im Inland (auch gelegentliche im Ausland).

mitversichert

Wahlweise Versicherungssummen:
2 Mio. € oder 3 Mio. € oder 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden,
100.000,-- € Vermögensschäden (jeweils ohne Selbstbehalt).

mitversichert

Einer der Marktführer mit jahrzehntelanger Erfahrung und unbürokratischem Service

mitversichert

Privathaftpflichtversicherung mitversichert (samt Familie / Lebenspartner/in)
Sofern deren Ausschluss gewünscht wird, ermäßigt sich der Jahresbeitrag der Berufshaftpflicht
um jährlich 15,-- EUR zzgl. 19% Versicherungssteuer.

mitversichert

Hundehalterhaftpflichtversicherung mitversichert (für 2 Hunde)

mitversichert

Innovation der Tarifgeneration 2011:
Versichert sind alle
beruflichen Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine angestellten Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen. Dies gilt auch für Tätigkeiten und Behandlungen, die ohne ausdrückliche ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

mitversichert

Beschäftigung von allen angestellten Therapeuten und sonstigem Personal - einschließlich deren persönlichen gesetzlichen Haftpflicht

mitversichert

Beschäftigung eines vorübergehenden Vertreters (ohne dessen persönliche gesetzliche Haftpflicht) und die Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z.B. wegen bei Urlaub, Krankheit, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen).

mitversichert

Abhandenkommen von beruflichen Türschlüsseln und Codekarten Dritter (SB 100 € je Schadenfall)

bis 50.000 €

Dozententätigkeit im Inland und gelegentliche Dozententätigkeit im Ausland

mitversichert

Durchführung von eigenen Schulungsveranstaltungen in eigenen und/oder fremden Räumen

mitversichert

Erweiterter beruflicher Strafrechtsschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme! (ohne Anrechnung auf Versicherungssumme)

mitversichert

Entwendung und Abhandenkommen von eingebrachten Sachen der Patienten, Ihrer Begleiter und Besucher (bis 2.000 EUR pro Tag, max. 20.000 EUR / Jahr)

mitversichert

Mitversicherung von Geschäftsreisen, Teilnahme an Schulungskursen, Symposien, Kongressen, Ausstellungen, Messen.

mitversichert

Berufsausübung anlässlich von Hausbesuchen, beruflichen Veranstaltungen und Fortbildungen

mitversichert

Mietsachschäden: Beschädigung an allen gemieteten Praxisräumen (außer Glasschäden)

bis 300.000 €

Schäden an Räumlichkeiten und deren Ausstattung, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemietet werden

bis 50.000 €

Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht für alle Praxen (Betriebsstättenhaftpflicht) und privat selbst genutzte Gebäuden, Wohnungen oder Räumen im Inland (z.B. Patient bzw. Besucher fällt wegen Glätte hin, weil im Winter nicht ausreichend geräumt/gestreut wurde).

mitversichert

Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur Versicherungssumme  (Praxisumbauten / Renovierung)

mitversichert

Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten, die dem bisher versicherten Beruf nicht zuzurechnen bzw. zu eigen sind (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

mitversichert

Verwendung von allen zur Behandlung notwendigen Apparaten/Geräten samt Strahlenrisiken

mitversichert

Besitz und Verwendung von allen Sonnenbänken, sonstigen Kneippständen, Tauch-/ Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabädern

mitversichert

Internetrisiko (z.B. versenden von verseuchten E-Mails oder Datenaustausch) und der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten (immaterielle Schäden)

mitversichert

Nachhaftungszeitraum bei völliger Beendigung der Tätigkeit (5 Jahre)

mitversichert

Vermögensschäden aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

mitversichert

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umwelthaftpflicht-Basisversicherung

mitversichert

Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis

mitversichert

Mitversicherung von Faltenunterspritzungen/Biolifting möglich (Heilpraktiker)

mitversichert

Mitversicherung von Permanent-Make-up möglich (Kosmetiker)

mitversichert

Nachlass 10 % auf den Gesamtbeitrag bei Abschluss einer weiteren  Praxis-Inhalts-Versicherung und Glasversicherung

mitversichert

Nachlass 20 % für Apparate-/Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen/Partnerschaften

mitversichert

Erklärungen am Beispiel einer Heilpraktikerpraxis:

Der Heilpraktiker darf im Rahmen seiner Therapiefreiheit die Verfahren ausüben, die er beherrscht. Er kann daher verschiedene anerkannte bzw. naturheilkundliche, alternative und ganzheitliche Verfahren ausüben. Die meisten Berufshaftpflichtversicherer schränken diese generelle Therapiefreiheit  in ihren Versicherungs- bedingungen aber direkt oder indirekt wieder ein, sodass die nachfolgende auszugsweise Bestimmung besonders vorteilhaft ist:

“Versichert sind alle beruflichen Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine angestellten Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen (...)”.

Unter diesen Voraussetzungen ist beispielsweise die Akupunktur, Chiropraktik, Dorn-Breuss-Methode, Neuraltherapie, Osteopathie, Oxivenierung, Ozontherapie,Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, TCM usw. mitversichert, ohne dies gesondert aufzuführen. Wird eine ausdrückliche Nennung  innerhalb des Versicherungsscheines vom Kunden trotzdem gewünscht, so können diese als mitversichert aufgeführt werden.

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Heilpraktikerpraxis